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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
EventMeister GmbH

Gegenstand der Vereinbarung:

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von EventMeister GmbH – im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet, mit den Vertragspartnern – nachfolgend Auftraggeber – genannt.

Gegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung im Einzelnen beschriebener Dienstleistungen wie im Auftrag, bzw. der Auftragsbestätigung aufgeführt. Diese Dienstleistungen beinhalten insbesondere Auf – bzw. Abbauarbeiten, Planung undBetreuung von Veranstaltungen, Kontrolle der Einhaltung sicherheitsrelevanter Gesetze, Helfertätigkeiten und sonstige projektbezogene Arbeiten.

 

Definition:

EventMeister GmbH ist als selbständiger Dienstleister für den Auftraggeber tätig. In dieser Funktion bedient sich der Auftragnehmer zum Zwecke der Vertragserfüllung zusätzlich zu dem angestellten Personal selbständiger Kooperationspartner undSubunternehmer.

Diese Mitarbeiter, Kooperationspartner, bzw. Subunternehmer sind nichtberechtigt, im Namen des Auftraggebers, bzw. Nehmers irgendwelche verbindlichen Zusagen zu machen oder Erklärungen abzugeben.

 

Erfüllung:

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer, spätestens 2 Wochen vor Projektbeginns, alles zur Verfügung, um diesem die Erfüllung des Vertrages zu ermöglichen. Dies sind insbesondere Informationen zum Projekt, sowie das entsprechendnotwendige Arbeitsmaterial.

Verzögerungen aufgrund von fehlerhaften oder zu spät erhaltenen Informationen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung, bzw. Erfüllung eines Auftrages abzulehnen, insbesondere wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, wie z.B. Materialmängel oder eine mögliche Gefährdung von Mitarbeitern des Auftragnehmersoder Besuchern.

 

Ausfall, Rücktritt:

Tritt der Mieter, ungeachtet des Grundes, vom Mietvertrag zurück, kann die EventMeister GmbH einen Schadensnachweis der Stornierungskosten fordern (AW = Auftragswert)

bis 60 Tage vor Mietbeginn 30 % des AW

bis 30 Tage vor Mietbeginn 40 % des AW

bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des AW

vom 13. Tag an bis Mietbeginn 100 % des AW.

Bei einer Ausfallrechnung werden reine Dienstleistungen berechnet, es sei denn es sind zusätzliche nicht stornierbare Kosten angefallen (Hotel, Reisekosten, Visum, etc.)

 

Leistungen:

Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande, dies kann per eMail, Fax, Telefon, Sprachnachricht & Brief oder in einem Gespräch erfolgen.

Spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der Dienstleistung.

Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer für die vereinbarten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Umsatzsteuer sowie sonstige gesetzliche Abgaben im Erfüllungsland sowie Fahrtkosten.

Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden dem Auftraggeber entsprechend dem Einzelauftrag berechnet, sofern vereinbart

Die maximale Arbeitszeit p.P. und Tag beträgt 9h inkl. Der aktuell geltenden gesetzlichen Pausen.

 

Zuschläge:

Jede Arbeitsstunde, die unverschuldet durch den Auftragnehmer geleistet werden muss wird mit 20% auf den normalen Stundensatz zusätzlich abgerechnet.

Nachtarbeit (22.00 - 06.00Uhr): +25% auf den jeweiligen Stundensatz.

 Sonn- & Feiertagszuschlag: +25% auf den jeweiligen Stundensatz.

 

Verpflegung:

Für Aufträge über 6h wird eine Verpflegungspauschale pro Dienstleister nach aktuell geltenden Gesetzen berechnet. 

Bei Übernachtungen erhöht sich diese Verpflegungspauschale nach der aktuellen Gesetzeslage.

Übernachtungen innerhalb Deutschlands werden pauschal mit 129€ pro Dienstleister berechnet.

Diese beinhaltet die reine Übernachtung. Spesen werden gesondert berechnet.

Für Aufträge außerhalb Deutschlands gilt der jeweils aktuelle Verpflegungskostenmehraufwand.

 

Fahrtkosten:

Die Erstattung von Fahrtkosten erfolgt nach tatsächlich gefahrenen Kilometern und richtet sich nach der im Angebot stehenden Kilometerpauschalen.

 

An- & Abreisekosten zu dem Projekt

Bei einer An- & Abreise von insgesamt einer oder mehr Stunden wird diese

p.P. als 50% Arbeitszeit gerechnet.

Fahrzeiten während dem Projekt (auch Reisezeit von und zu Hotel) sind 100% Arbeitszeit.

 

Vergütung, Zahlungsbedingungen:

Nach Beendigung des Projekts, bzw. Erfüllung des Vertrages stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Gesamtrechnung über sämtlichen erbrachten Leistungen. 

Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Mahngebühren und Verzugszinsen (5,00%) erhoben.

Mit Abgabe eines Auftrages erkennt der Auftraggeber diese Zahlungsbedingungen an.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen auf mögliche ältere Forderungen anzurechnen.

Sollte von den o.a. Zahlungsbedingungen ohne Begründung abgewichen werden behält sich der Auftragnehmer vor, weitere Leistungen wahlweise gegen Barzahlung, Vorauskasse oder Zug um Zug auszuführen.

 

Haftung & Mietobjekte:

Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang während des Vertragszeitraums für sämtliche angemietete Geräte.

Im Mietpreis ist keine Versicherung enthalten.

Sämtliches angemietetes Material ist im Auslieferungszustand zurückzugeben.

Verschmutzte oder beschädigte Artikel werden nach Aufwand gereinigt und repariert. Die dadurch entstandenen Kosten trägt der Mieter.

Bei Ausfall des Mietobjektes beschränkt sich der Schadensersatz auf den Mietpreis. Der Vermieter übernimmt keine Mangelfolgeschäden. 

Besondere Umstände, die nicht im Einflussbereich des Vermieters liegen, können dem Vermieter nicht zur Last gelegt werden. Dies bedeutet z.B. Verzögerungen, Schäden usw. die durch z. Zt. Unvorhersehbare technische Änderungen, sowie Ereignisse und Umstände, insbesondere z.B. durch Witterund und höhere Gewalt usw. versursacht werden. 

Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitgehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenem Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Sofern der Auftragnehmer fahrlässig eine vertragsrelevante Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden des Auftragnehmers auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist auf jeden Fall auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens begrenzt.

Soweit eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeiten, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Der Vertragspartner wird etwaige Schadenersatzansprüche zunächst gegenüber den Dienstleistern und Kooperationspartnern geltend machen.

 

 

Vertraulichkeit:

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur absoluten Vertraulichkeit, über sämtliche Kenntnisse aus dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

 

Sonstige Bestimmungen:

Weitere verpflichtende Bestandteile unserer AGB entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot – dort finden Sie spezielle Auftragsbezogene Vereinbarungen und Informationen. 

Nebenvereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

 

Salvatorische Klausel:

Sollte ein Punkt dieser AGB’s ungültig werden, behalten alle übrigen trotzdem weiterhin ihre Gültigkeit.

 

 

 

 

 

Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand ist Saarbrücken, Saarland                                                                                 Stand: Januar 2023

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